Unser Service für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
Unser Online-Service für Ihre Sicherheit
Beim Kauf eines Gefahrstoffes wird unseren Kunden das entsprechende Sicherheitsdatenblatt gemäß gesetzlichen Anforderungen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Sollten sich bei einem Produkt neue sicherheitsrelevante Erkenntnisse ergeben, wie zum Beispiel eine geänderte Einstufung oder neue Risikominimierungsmaßnahmen, wird automatisch ein aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt für das jeweilige Produkt per E-Mail an unsere Kunden versendet, wenn dieses im letzten Jahr bezogen wurde.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen unsere Sicherheitsdatenblätter ab sofort auch online zum Download an. Damit erhalten Sie einen raschen und unkomplizierten Zugriff auf die sicherheitsrelevanten Informationen der jeweiligen Produkte.
Die Sicherheitsdatenblätter finden Sie auf unserem Downloadportal unter:
https://sdb.donau-chemie-group.com
Das Sicherheitsdatenblatt
Gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung sind für alle gefährlichen Stoffe und Gemische (und unter bestimmten Bedingungen auch für ungefährliche Gemische) vom Lieferanten Sicherheitsdatenblätter zu erstellen und dem Empfänger spätestens mit der Lieferung kostenlos zu übermitteln.
Das Sicherheitsdatenblatt ist bereits seit langem ein bewährtes Kommunikationsmittel in der Chemischen Industrie. Mit der REACH- und der CLP-Verordnung wurden vor einigen Jahren viele Neuerungen – auch beim Sicherheitsdatenblatt - eingeführt. Dies betrifft zusätzlich die auffallenden und einprägsamen Symbole und Warnhinweise, damit werden die entsprechenden Risiken auf den Behältern signalisiert. Allerdings sind diese Risiken und Gefahren und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen nicht einfach nur mit ein paar Stichworten oder Piktogrammen zu beschreiben. Daher wird dies durch das jeweilige Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe abgedeckt.
Die gesetzlichen Anforderungen aus der REACH-Verordnung werden durch die gesammelten Informationen in 16 Unterabschnitten erfüllt. Gemäß österreichischem Chemikaliengesetz §25 haben die Verwender dieser Chemikalien auf Grund der ihnen im Sicherheitsdatenblatt übermittelten Informationen und anzuwendender Rechtsvorschriften zu entscheiden, welche Maßnahmen hinsichtlich des Gesundheits- und Umweltschutzes zur angemessenen Beherrschung der Risiken zu ergreifen sind.